Brandschutzbeauftragter

Verpflichtung zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten kann aus der „besonderen Art und Nutzung“ bzw. baurechtlicher Vorgaben entstehen.

Ein Brandschutzbeauftragter ist vorgeschrieben in:

  •  Verkaufsstätten mit einer Fläche von insgesamt mehr als 2.000 qm
  • Industriebauten mit einer Summe der Geschossflächen von insgesamt mehr als 5000 qm.

 

Wenn Ihre Einrichtung bzw. Ihr Unternehmen nicht unter diese Anforderungen fallen, Sie jedoch mehrere kleinere Einrichtungen in Ihrem Verantwortungsbereich haben, kann diese Aufgabe durch einen externen Brandschutzbeauftragten wahrgenommen werden.

 

Externer Brandschutzbeauftragter

Die Brandschutzbeauftragten von KS Brandschutz übernehmen für Sie die fachgerechte Betreuung und Beratung gemäß Baurechtsvorschriften, Richtlinien der Schadensversicherer (VdS) und den Empfehlungen und Richtlinien vfdb und vbbd.

Zum Beispiel:

  • Ausbildung von Brandschutz- und Räumungshelfern und Schulung von Mitarbeitern
  • Konzeption einer sinnvollen Flucht- und Rettungswegbeschilderung in Ihrem Unternehmen
  • Erstellen und Aktualisieren von Brandschutzordnungen nach DIN 14096
  • Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
  • Organisieren von Brandschutzübungen
  • Abstimmung mit Einrichtungen des vorbeugenden Brandschutzes (Aufsichtsbehörde, Feuerwehr, Feuerversicherer)
  • Regelmäßige Brandschutzbegehungen mit Vorschlägen zur Mängelbeseitigung

 

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