Brandschutzgutachten werden vor allem für Sonderbauten wie gewerbliche, öffentliche Gebäude und mehrstöckige Wohnhäuser benötigt.
Zum Unterschied von Brandschutzkonzepten, die bereits in der Planungsphase eines Objektes d.h. also vor Errichtung vorliegen sollten, liefern Brandschutzgutachten Ergebnisse für ein bereits bestehendes Objekt. Der Aufbau des Brandschutzgutachtens untergliedert sich grundsätzlich in Befund, Gutachten und Begründung, wobei alle beim Aufbau des Brandschutzkonzeptes angeführten Merkmale enthalten sind.
Ein Brandschutzgutachten erstellen zu lassen, ist in einigen Bundesländern nach der landeseigenen Bauordnung für Umbau-Maßnahmen und Nutzungsänderungen vorgeschrieben. Um ein Brandschutzgutachten zu erstellen, muss Als Grundlage die jeweilige Landesbauordnung beachtet werden, denn darin sind die Rechtsgrundlagen des vorbeugenden baulichen Brandschutzes verankert. Weitere Regelwerke, wie z.B. Verordnungen für Verkaufsstätten oder Versammlungsstätten, Richtlinien und Verwaltungsvorschriften bilden ebenfalls eine weitere Grundlage, welche weitere Punkte eines Brandschutzgutachtens umfassen.
.