Ein Brandschutzkonzept dient als Entscheidungshilfe für Behörden, Bauherren, Betreiber und Versicherern. Das Brandschutzkonzept beschreibt die bauliche und rechtliche Situation eines Gebäudes oder einer baulichen Anlage und entwickelt Vorgaben für die Brandschutzinfrastruktur und -ausstattung. Als Bestandteil integraler Projektierung für die Gebäudeplanung, ob Neubau oder Sanierung, werden in Übereinstimmung mit den Bauordnungen, den Richtlinien, der Bauaufsicht und der Feuerwehr entsprechende Konzepte des Brandschutzes entwickelt.
Es legt fest, welche Maßnahmen mit welcher Priorität zu treffen sind und muss von Behörden, Bauherrn, Betreibern und Versicherern akzeptiert werden können, und sollte ein ausgewogenes Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen.
Auf Grundlage der jeweiligen Bauordnung sowie der Sonderbauverordnungen oder verschiedenen Richtlinien erstellen wir Brandschutzkonzepte für Gebäude aller Arten.
Dies sind Beispielsweise:
- Mehrfamilienwohnhäuser
- Büro- und Verwaltungsgebäude
- Hochhäuser
- Versammlungsstätten (Mehrzweckhallen, …)
- Verkaufsstätten
- Mittel- und Großgaragen (Parkhäuser)
- Beherbergungsstätten (Hotels)
- Grund- und weiterführende Schulen sowie Hochschulen
- Kindertagesstätten
- Industriegebäude
- Altenpflegeheime
- Krankenhäuser