Brandschutzhelfer

Brandschutzhelfer und Selbsthilfekräfte sind in einem Unternehmen für die Erstmaßnahmen im Brandfall, wie z.B. die Brandmeldung, die Alarmierung und die Bekämpfung von Entstehungsbränden zuständig. Deshalb ist es sinnvoll, dass pro Betriebsabschnitt mindestens eine ausgebildete Person für die Sofortmaßnahmen im Brandfall ständig anwesend ist. Darüber hinaus sollen Brandschutzhelfer die für den vorbeugenden Brandschutz verantwortlichen Personen, zum Beispiel den Brandschutzbeauftragten, unterstützen.

Der Lehrgang vermittelt in Theorie und Praxis alles Wesentliche der erforderlichen Sofortmaßnahmen in einem Brandfall sowie notwendige Kenntnisse zur Brandverhütung. Zu der erfolgreichen Teilnahme an diesem Lehrgang gehört eine praktische Löschübung. Aus Umweltschutzgründen werden die Löschübungen mit Wasser- und CO2-Löschgeraten durchgeführt.

Gesetzlich gefordert werden Brandschutzhelfer/Selbsthilfekräfte z.B. im Arbeitsschutzgesetz, ASR A2.2, den Verkaufsstättenverordnungen sowie der DGUV 205-001 „ Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz“. Danach sollen bei „ normaler Brandgefahr“ 5 % der Beschäftigten als Brandschutzhelfer ausgebildet werden. Die Ausbildung sollte in einem Abstand von 3–5 Jahren aufgefrischt werden.

Zielgruppen

Mitarbeiter, die als Brandschutzhelfer oder Selbsthilfekräfte in Betrieben tätig werden sollen. Die Ausbildung erfolgt nach DGUV 205-023.

Inhalt

Theorie:

  • Aufgabenbeschreibung des Brandschutzhelfers (Unterstützen des Brandschutzbeauftragten ; Kontrolle bei Feuer- und Heißarbeiten; Mitwirkung bei der Hausalarmierung; Bedienung von Brandschutzeinrichtungen; Mithilfe bei Rettung und organisierter Räumung; Übernahme von Arbeiten zur Brandbekämpfung; Sichern von Sachwerten; Einweisen und Unterstützen der Feuerwehr.
  • Grundzüge Bedeutung des Brandschutzes. Grundlagen der Verbrennung. Häufige Brandursachen. Besondere Risiken im Betrieb (Feuer- und Heißarbeiten; Tätigkeit von Fremdfirmen; Feuergefährdete Bereiche; Elektrische Anlagen). Betriebsspezifische Brandgefahren / Zündquellen.
  • Betrieblich Brandschutzorganisation. Organisatorischer Brandschutz (Kurzdarstellung von Brandschutzkonzepten; Brandschutzordnung nach DIN 14 096; Flucht- und Rettungswege in Gebäuden; Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse; Brandlasten). Alarmierungswege und -mittel. Betriebsspezifische Brandschutzeinrichtungen. Sicherheitskennzeichnung nach ASR A1.3.
  • Funktion und Wirkungsweise von Feierlöscheinrichtungen. Brandklassen, Löschmittel, Löschgeräte, Löschtaktik
  • Gefahren durch Brände. Gefährdungen durch Rauch und Atemgifte,  thermische Gefährdungen, mechanische Gefährdungen, besondere betriebliche Risiken (z. B. Metallbrände, Fettbrände oder hohe Brandlasten)
  • Verhalten im Brandfall. , Alarmierung, Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen ohne Eigengefährdung, Sicherstellung der selbstständigen Flucht der Beschäftigten ggf. besondere Aufgaben nach Brandschutzordnung Teil C (z. B. Ansprechpartner für die Feuerwehr), Löschen von brennenden Personen.

Praxis:

  • Umgang mit tragbaren Feuerlöschern
  • Anwendung von Löschdecken
  • Anwendung sonstiger Löscheinrichtungen
  • Handhabung und Funktion, Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen

 

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